Artikel-Schlagworte: „Verfügung“

LG Hannover, Urteil vom 13.05.2009, Az. 6 O 102/08 – Red. Leitsätze:

  1. Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang vom Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG geschützt.
  2. Verbindet ein -Bewertungskommentar das Verhalten des Verkäufers mit dem rechtlichen Begriff des Betruges, indiziert dies, dass die Äußerung als Rechtsauffassung und damit als Meinungsäußerung einzustufen ist.
  3. Es kann hier offen bleiben, ob sich der den Vertragspartner im Rahmen von eBay-Geschäften Bewertende auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen gem. § 193 StGB berufen kann.

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LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 11.01.2006, Az. 3 O 35/06 – Der nachfolgende Beschluss bezieht sich auf einen Markt einer namhaften Kette. Da die über die Ladentheke gegangenen Exemplare der CDs immer noch im Sekundärverkauf (z. B. bei , ) zu finden sind, droht den Verkäufern der CD wegen Markenverletzung eine saftige . Im Falle eines Angbots müssen Verkäufer mit einer anwaltlichen Forderung auf Erstattung der , der Forderung nach einer Abgabe einer (mit Vertragstrafe) und ggf. mit einer einstweiligen bzw. einem Gerichtsverfahren rechnen.

Anm.: Das LG hat lange Zeit den von 25.000,- EUR auch für das Anbieten einzelner CDs bei eBay akzeptiert. Diese Rechtsprechung scheint nun in Bewegung zu kommen, u. a. aufgrund von mehr als 50 bekannt gewordenen, ähnlichen Abmahnungen.

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OLG , Beschluss vom 27.05.2008, Az. 6 W 9/08 – Das oberste Zivilgericht Schlewswig-Holsteins hatte für den Bereich des KfZ-Handels über die Angemessenheit eines Streitwerts für eine und einstweiliges Verfügungsverfahren zu entscheiden. Dem lag der klassische Fall einer fehlerhaften bei einem Online-Verkauf eines KfZ zugrunde. Das OLG Schleswig bewertete dabei einen von 10.000 Euroo als zutreffend und angemessen. Eine gegen eine entsprechende Festsetzung durch das LG Flensburg gerichtete Beschwerde wurde abgewiesen.
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Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31.05.2007, Az. 3 W 110/07 (mit Auszügen) – Auch ein kritisches Meinungsforum () darf die Firmenbezeichnung einer namhaften Firma nicht in der Domain allein mit dem Zusatz -´blog.de´ verwenden. Dies stellt zwar keine Verletzung von Wettbewerbsrechten dar und ist insoweit bei der Berechnung des Streitwerts nicht so kostspielig. Dennoch werden die Namensrechte nach § 12 BGB verletzt, die auch einem Unternehmen zustehen können. Nach Lesart des OLG rechtfertige die allein eine Verwendung einer solchen Domain nicht. Die Abgrenzung zum wirklichen Berechtigten am Namen sei nicht hinreichend deutlich. Diesen Beitrag weiterlesen »

, Urteil vom 04.03.2008, Az. VI ZR 176/07 – Der Bundesgerichtshof () hat mit seinem Urteil bestätig, dass die Kosten für ein nach und einstweiliger verlangt werden können. Diese Regel gilt also, wenn sich eine Sachverhalt ab der wie folgt entwickelt hat (Regelfall):

  1. Abmahnung - Ein Berechtigte hat einen eigenen Anspruch auf Rechtsschutz per Abmahnung angemeldet und diese wirksam zugestellt.
  2. Keine ausreichende – Der Abgemahnte hat die vorgeschlagene Strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht oder in nicht ausreichender Weise abgegeben (z. B. ohne eine angemessene Vertragsstrafe)
  3. – Der Abmahnende hat eine einsweilige Verfügung beantragt und diese ist auch gerichtlich ausgesprochen worden. Rechtlich durchgreifende Einwände gegen die einstweilige Verfügung bestehen nicht (mehr), insb. ist ggf. dem Betroffenen nachträglich rechtliches Gehör gewährt worden, wenn die einweilige Verfügung ohne vorherige Anhörung erging.
  4. Abschlussschreiben - Um ein weiteres Hauptsacheverfahren zu vermeiden kann durch ein so genanntes Abschlussschreiben der Inhalt der einstweiligen Verfügung für die Zukunft als verbindliche Regelungen zwischen den Parteien vereinbart werden.
  5. Hauptsacheverfahren - Kommt es nicht zu einem Abschlussschreiben, so wird der Abmahnende zu seiner Rechtswahrung ein Hauptsacheverfahren durchführen (müssen).

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LG , Urteil vom 19.09.2007 44 O 79/07 – Immer wieder im Blickpunkt der Abmahner ist die Anbieterkennzeichnung bzw. die sogenannte Impressumspflicht. Im vorliegenden Fall ging es zugleich um Veröffentlichungen und für eine Zeitschrift Online und Offline. Das LG hat hinsichtlich des Online-Impressums insb. einen Menüpunkt, der zu einem führt, als rechtlich nach § 5 Telemediengesetz (TMG) unzureichend eingestuft. (Vorsicht: Abmahnungen!)

Das Gericht beruft sich dabei auf die Notwendigkeit des Internet-Nutzers, die Möglichkeit der Kontaktaufnahme vorher zu erkennen. Näher gelegen hätte es, auf eine eigene Speichermöglichkeit (z. B. im Ordner: Versendete ) abzustellen: Eine derartige Dokumentation ist bei Kontaktformularen nicht gegeben, nur selten wird eine vollständige Kopie einer Kontaktmail an den `Absender` geschickt.

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LG Urteil vom 14.3.2007, 308 O 730/06 – Die gut strukturierte Entscheidung des LG widerspricht der langjährigen Praxis der Autoversicherer. Methodisch sauber gibt gut begründet wieder: (1) Aus bei einer passwortgeschützten Restwertbörse kann ein öffentliches Zügänglich machen vorliegen. Dies wurde hier aus einer großen Zahl der Zugriffsberechtigten (ca 5.000 Fachleute) abgeleitet. (2) für die Restwertermittlung sind nicht ausdrücklich oder sonst automatisch Diesen Beitrag weiterlesen »

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