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LG Köln, Urteil vom 28.05.2008, 28 O 157/08 – Die Veröffentlichung von persönlichen E-Mails in blogs war eine, in der Sommerpause in blogs geführte Auseinandersetzung. Zum Teil wurde vertreten, dass die Veröffentlichung privater Mails die „Intimsphäre“ verletze und daher unzulässig sei. Andere veröffentlichten solche Mails ohne weitere Bedenken. Die hier wieder gegebene Entscheidung des LG Köln führt den Begriff der „Geheimsphäre“ ein, ohne diesen im Kern zu erläutern. Es wird jedoch deutlöich abgegrenzt von anderen Schreiben, also z. B. der Veröffentlichung von geschäftlichen bzw. behördlichen Schreiben. Nach der Entscheidung kann die Veröffentlichung durch Abmahnung und ggf. durch einstweilige Verfügung per Gericht untersagt werden.
Die heftig umstrittene Entscheidung des Landgerichts Hamburg [LG Hamburg, Urteil vom 04.12.2007, Az. 324 O 794/07] – Haftung für Äußerungen in einem Weblog (Blog) ist nunmehr in der Online-Zeitschrift JurPC veröffentlicht worden [Fundstelle: JurPC Web-Dok. 30/2008, Abs. 1 – 39, online seit: 19.02.2008] Wer darauf gehofft hat, eine erhellende juristische Herleitung der doch scharfen Haftungsmaßstäbe – Löschung eines Beitrags innerhalb von 7 1/2 Stunden soll nicht ausreichen; Haftungsbeschränkungen der §§ 7 ff TMG seien unanwendbar – zu finden, wurde enttäuscht. Diesen Beitrag weiterlesen »