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BGH, Urteil vom 17. November 2009, Az. VI ZR 226/08 – Die kritische Auseinandersetzung mit der Berichterstattung in Medien, ist selbst durch die Presse- und Meinungsfreiheit geschützt. Der BGH hat damit erneut die Richter der Vorinstanzen in Hamburg zurechtgewiesen: Diese hatten dem klagenden Fucus-Chefredakteur einen Unterlassungsanspruch zuerkannt. Der BGH erkannte jedoch auf eine Meinungsäußerung mit einem wahren Tatsachenkern. Der Abdruck einer sehr kritischer Interviewäußerung ist also rechtlich zuläsig.
OLG Köln, Urteil vom 01.06.2007, Az. 6 U 232/06 – Das OLG erkannte auf eine wirksame Einrede der Verjährung bei irreführender Werbung für WLAN-Router. Grundsätzlich verjähren solche Ansprüche sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in welchem der Verletzte von der Handlung und der Person des Verletzers Kenntnis erlangt. Dabei ist nach altem wie nach neuem UWG – der Start des Laufs der Verjährungsfrist entscheidend davon abhängig, ob eine Einzelhandlung oder eine Dauerhandlung in Rede steht. Das OLG stellte für die Unterscheidung zwischen dem Begriff der Einzelhandlung und jenem der Dauerhandlung darauf ab, ob es der Verletzer in der Hand hat, den Störungszustand zu beseitigen. Da es in den beschriebenen Fällen der Werbung in einer Zeitschrift zur Annahme einer Einzelhandlung kam, waren insoweit Ansprüche des Klägers verjährt. Die später erfolgte Internet-Werbung war eine Dauerhandlung, aber ab dem Zeitpunkt der Lieferbarkeit des WLAN-Routers nicht mehr irreführend. Ab dem Zeitpnkt gemessen, lag aber ebenfalls Verjährnung vor.




