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Anregend erscheint die Rede des Richters Udo Di Fabio am Bundesverfassungsgericht. Oder ist nur das bedenklich, was Peter Kurz und mit ihm die Westdeutsche-Zeitung (WZ) im Internet berichtet ? Erste Hinweise darauf gibt es schon in der Kommentierung im Blog Internet-Law.de und auf den Seiten des Solinger Tageblatt Teil I / Teil II. In der WZ wird also nicht auf die vollständigen Texte der Rede des Richters am BVerfG, Udo Di Fabio verwiesen bzw. auf diese verlinkt. Aufschlussreich, denn die Rede des Verfassungsrichters fällt wesentlich ausgewogener aus, allerdings nicht ohne Kritik an Internet-”Medien” (z.B. Blogs und Twitter).
Es erscheint selbst aufschlussreich, dass die Rede im Internet von der WZ nur gekürzt erscheint. Der zentrale Vorwurf des Richters am BVerfG war – nach dem Artikel der WZ – und der zusätzlichen (online!) Pressemitteilung der WZ über den Presseartikel – ja die Verkürzung und kommerzielle Ausnutzung (sic!) des neuen Mediums Internet. Doch jede Zeitung wurde und wird überflutet mit neuen Meldungen aus Pressespiegeln, von Nachrichtenagenturen, persönlichen Mitteilungen und fremden Berichten. Die journalistische gute Auswahl ist ein Qualitätsmerkmal von klassischen Medien, ebenso wie von guten Internet-Seiten wie z. B. Wikipedia. Dabei kann eine Falschmeldung in den neuen Medien wirksam und schneller korrigiert werden, als in Zeitungen: Das BVerfG hat noch im letzten Jahr selbst eine falsche Medienmeldung per “Pressemitteilung” berichtigen müssen. (“BVerfG korrigiert Mediendarstellung bzgl. Studiengebühren in Hessen”, auf diesem Blog am 12. Juli 2008 )
Urteil des Landgerichts München I, Aktenzeichen: 21 O 1425/09; nicht rechtskräftig – Die 21. Zivilkammer hat in einem am 25.03.2009 ergangenen Urteil einen Verbotsantrag des Freistaates Bayern gegen einen englischen Verleger weitgehend zurückgewiesen.
Der verklagte Verleger ist Herausgeber der „Zeitungszeugen”. Dabei handelt es sich um eine Publikation, mit der über Zeitschriftenhändler Nachdrucke verschiedener Zeitungen aus den Jahren 1933 bis 1945 jeweils zu einem seinerzeit aktuellen Thema wie dem Reichstagsbrand oder der Machtübernahme der NSdAP verbreitet werden. Diese Zeitungsausgaben finden sich in einem „Zeitungsmantel”, der seinerseits Kommentare und Hintergrundberichte zu dem jeweiligen Thema enthält. Den ersten beiden Ausgaben der „Zeitungszeugen” aus dem Januar 2009 lagen unter anderem Nachdrucke der NS-Zeitungen „Der Angriff” vom 30. Januar 1933 und „Völkischer Beobachter” vom 1. März 1933 bei. Als Herausgeber des „Angriff” war Joseph Goebbels, als Herausgeber des im Eher-Verlag erschienenen „Völkischen Beobachters” war Adolf Hitler genannt.
FAZ, 31.01.2009 - Neue Geschäftsnmodelle für Blogs per Tageszeitung? Die Überschrift der FAZ online legt dies nahe. In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung auf Seite 37 wird dann auch das weitere Gehiemnis gelüftet: Das vorgestellte Geschäftsmodell soll von der Firma Glam praktiziert werden. Dabei soll der Erfolg durchschlagens sein: Nach nur 3 Jahren sei derBlog von Glam die No. 9 in der Hitliste der amerkanischen Websites. Sie komme daher noch vor Wikipedia!
In der Praxis werden Fotos ohne Lizenz immer wieder in Zeitungen, Web-Shops, Web-News-Diensten, Foto-Communities, Einbau in Web-Designs oder der Artikel-Beschreibung bei Online-Auktionen verwendet. Nicht immer werden die Urheberrechtsverletzungen festgestellt. Findet ein Fotograf aber seine Bilder und der Verwender hat keine Lizenz, so muss er mit einer Abmahnung rechnen und die ersparten Lizenzgebühren nachzahlen. Da oft die Namensnennung des Fotografen als Urheber unterblieben ist, kann diesem noch ein weiterer Zuschlag zustehen. Die grundlegenden Aussagen hat der BGH (Urteile vom 6. Oktober 2005 – I ZR 266/02 und I ZR 267/02) erneut ausgesprochen. Wer also keinen eigenen Bilder verwendet, sollte diese Entscheidungen kennen. Diesen Beitrag weiterlesen »




