Beim Kauf von Elektronik-Artikeln bieten Fachmärkte mit den Geräten zumeist Garantie-Verlängerungen an. Für den Kauf gelten regelmäßig 2 Jahre Garantiezeit und dabei beim Verkauf an Verbraucher für das erste halbe Jahr noch eine Beweislastumkehr. Letzteres ist von Bedeutung, wenn es zm Streit kommt, ob ein Mangel bei Übergabe der Elektronik-Artikeln schon mangelhaft war oder eine Fehlbedienung o. ä. vorliegt.
Laut Untersuchung der Zeitschrift «Chip Test & Kauf» (Ausgabe 03/2009) lohnen sich die Mehrkosten für eine Garantieverlängerung nicht. Nach einer Prüfung und Bewertung von vier – allerdings großen – Anbietern spricht die Zeitschrift sich gegen die entsprechenden Angeboten aus.

In einem Ratgeber hebt DerWesten in einem Beitrag zu der Chip-Untersuchung hervor, dass die in den Versicherungen abgeckten Schäden bei Verbrauchern auch oft durch die Hausratsversicherungen (z. B. bei Diebstahl unterwegs) abgedeckt seien. Zudem sei der Preis für die Versicherungen wirtschaftlich schlecht investiert. Was dort in hochtrabendem Wirtschaftsdeutsch beschreiben wird, ist eingetlich ganz einfach: Der Preisverfall bei Elektronik-Artikeln ist erheblich. Wer heute eine “kauft”, kann für den Preis in 2-4 Jahren ein vergleichbares Gerät zu einem Bruchteil des heutigen Preises neu erwerben. Also wirtchaftlich gesehen: Geld sparen und im Fall des Falles nach Ablauf der gesetzlichen Garantie neu kaufen.

Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel, www.jur-blog.de

DerWesten Ratgeber: Garantie-Verlängerungen für lohnen sich nicht

Technik, 14.02.2009, DerWesten
(…)
Besser das Geld für Neukauf zurücklegen
Mit Blick auf den hohen Innovationsgrad der Unterhaltungselektronik-Branche rät Evelyn Keßler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stattdessen zu Rücklagen für Neukauf und Reparatur. «Man sollte sich überlegen, ob man ein fünf Jahre altes Gerät noch repariert haben will oder nicht lieber ein neues hätte», sagte sie der Zeitschrift.

Laut Berechnungen der Redaktion am Beispiel eines LCD-Fernsehers für 2000 Euro lohnt sich eine Garantie-Verlängerung nur im Falle eines relativ frühen Totaldefekts. In allen anderen Fällen habe es sich als günstiger erwiesen, mit dem Geld Rücklagen zu bilden. Sämtliche Angebote seien daher nur in sehr speziellen Fällen, beispielsweise bei einem sehr kostspieligen Fernseher, sinnvoll: «Wer einen Fernseher für mehrere Tausend Euro erwirbt, profitiert vielleicht von einer Police, die alle Schäden abdeckt und im Reparaturfall ein Leihgerät garantiert.» (…)

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